Beitragsordnung

Ab dem 1.1.2021 gilt für die Vereinsmitgliedschaft in der Klostermusikschule e.V. nachstehende Beitragsordnung. 

Ordentliche Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag für eine Ordentliche Mitgliedschaft beträgt 36,00 €.
Verbundene Mitglieder, die das 17. Lebensjahr vollenden und damit zu ordentlichen Mitgliedern werden, haben die Möglichkeit, auf ihren ordentlichen Mitgliedsbeitrag auf formlosen Antrag einen 50%igen Rabatt zu erhalten. Dieser gilt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

Verbundene Mitgliedschaft
Der Jahresbeitrag für eine Verbundene Mitgliedschaft beträgt 48,00 €. 
Alleinerziehende haben die Möglichkeit, auf ihren Mitgliedsbeitrag als Verbundenes Mitglied auf einmaligen formlosen Antrag einen 25%igen Rabatt zu erhalten.

Außerordentliche Mitgliedschaft
Der Mindestbeitrag für eine Außerordentliche Mitgliedschaft beträgt 50,00 € jährlich.

Eintritt unterjährig
Bei einem unterjährigen Eintritt in den Verein wird der Mitgliedsbeitrag anteilig auf Grundlage der verbleibenden Monate berechnet.